- Gesetzliche Grundlage: § 27 SGB VIII i.V. mit § 34, 35, 35a und § 41 SGB VIII
- Anzahl der Plätze: 3 Plätze für Mädchen und/oder Jungen
- Aufnahmealter: 3 bis 18 Jahre
- Betreuungspersonal: 1,75 pädagogische Fachkräfte
Leistungen
- Regelbetreuung mit Beziehungskontinuität
- Verlässliche Lebensverhältnisse
- Aufbau und Unterstützung beim Entwickeln eigener Lebensperspektiven der Kinder und Jugendlichen
- Kompensation und Überwindung von Entwicklungsdefiziten unter Berücksichtigung von nachzuholenden Bindungsstörungen
- Unterstützung und Förderung individueller Fähigkeiten
- Gewährleistung von Sicherheit und Geborgenheit
- Intensive Familien- und Bezugspersonenarbeit